Assekuranzmakler
(Versicherungsmakler)
Der Assekuranzmakler arbeitet auf der Grundlage des § 93 HGB und
ist wegen seiner Unabhängigkeit der natürliche Bundesgenosse
seiner Kunden und treuhänderischer Sachverwalter ihrer Versicherungs-interessen.
Der Makler unterscheidet sich von anderen Versicherungsvermittlern vornehmlich
dadurch, dass er nicht Versicherungen vertreibt, sondern grundsätzlich
die gesamte Risikosituation eines Kunden betrachtet und immer im Sinne
seines Kunden eine vollumfängliche Lösung anstrebt.
Grundlage für eine seriöse Beratung ist immer zuerst eine umfassende
Risikoanalyse. Erst dann berät der Makler seine Kunden zu Ihrem individuellen
Versicherungsbedarf und ermittelt das jeweils beste Preis-Leistungsverhältnis.
Bei der Suche nach der optimalen Lösung kann er dabei auf ein umfangreiches
Produktsortiment des ge-samten Marktes zurückgreifen.
Der Makler
übernimmt für eventuelle Beratungsfehler auch die Haftung.
Der Makler hat laut BGB § 168 Vertretungsmacht für den Versicherungsnehmer
und Vollmacht in Form eines Maklerauftrages. Der Makler handelt immer
im Namen seiner Kunden.
Der Makler ist ein von den Parteien des Versicherungsvertrages rechtlich
und wirtschaftlich unabhängiger Berater und kann dadurch die Interessen
seiner Kunden nachhaltig vertreten.
Fazit: Durch seine Unabhängigkeit
kann der Makler die Interessen seiner Kunden vertreten und das Preis-Leistungsverhältnis
optimieren.
Der Einfirmenvertreter
Der Einfirmenvertreter ist gemäß §
84 HGB Handelsvertreter einer Versicherungsgesellschaft und damit betraut,
Versicherungsverträge abzuschließen.
Der Vertreter ist an die Weisungen eines Versicherers gebunden. Der Einfirmenvertreter
berät seine Kunden und vermittelt nur die Produkte eines Versicherers.
Der Bundesgerichtshof hat den Einfirmen-vertreter als "Auge und Ohr
des Versicherers" bezeichnet.
Der Einfirmenvertreter übernimmt für seine Beratung keine persönliche
Haftung, da der Versicherer ihn hiervon freistellt.
Der Einfirmenvertreter hat keine Vertretungsmacht für den Versicherungsnehmer.
Der Einfirmenvertreter ist ein von einer Gesellschaft abhängiger
Versicherungsvermittler, und verspricht Ihnen deshalb, wenn Sie mehrere
Verträge bei im haben, dass es günstiger sei. Das stimmt so
nicht? Deshalb sollten auch nicht alle Verträge bei einer Gesellschaft
sein, denn diese arbeiten mit einer Mischkalkulation, d.h. sie haben Angebote
im Sortiment, die oft teurer aber auch billiger als der Durchschnitt sind.
Der Vergleich der Angebote ist sinnvoll und notwendig.
Fazit: Ein objektiver Marktvergleich
ist nicht möglich, weil nur Produkte eines Versicherers angeboten
werden.
|