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Unabhängigkeit ist Ihr Vorteil!
 

Assekuranzmakler (Versicherungsmakler)

Der Assekuranzmakler arbeitet auf der Grundlage des § 93 HGB und ist wegen seiner Unabhängigkeit der natürliche Bundesgenosse seiner Kunden und treuhänderischer Sachverwalter ihrer Versicherungs-interessen.

Der Makler unterscheidet sich von anderen Versicherungsvermittlern vornehmlich dadurch, dass er nicht Versicherungen vertreibt, sondern grundsätzlich die gesamte Risikosituation eines Kunden betrachtet und immer im Sinne seines Kunden eine vollumfängliche Lösung anstrebt.

Grundlage für eine seriöse Beratung ist immer zuerst eine umfassende Risikoanalyse. Erst dann berät der Makler seine Kunden zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und ermittelt das jeweils beste Preis-Leistungsverhältnis.

Bei der Suche nach der optimalen Lösung kann er dabei auf ein umfangreiches Produktsortiment des ge-samten Marktes zurückgreifen.

Der Makler übernimmt für eventuelle Beratungsfehler auch die Haftung.

Der Makler hat laut BGB § 168 Vertretungsmacht für den Versicherungsnehmer und Vollmacht in Form eines Maklerauftrages. Der Makler handelt immer im Namen seiner Kunden.

Der Makler ist ein von den Parteien des Versicherungsvertrages rechtlich und wirtschaftlich unabhängiger Berater und kann dadurch die Interessen seiner Kunden nachhaltig vertreten.

Fazit: Durch seine Unabhängigkeit kann der Makler die Interessen seiner Kunden vertreten und das Preis-Leistungsverhältnis optimieren.

Der Einfirmenvertreter

Der Einfirmenvertreter ist gemäß § 84 HGB Handelsvertreter einer Versicherungsgesellschaft und damit betraut, Versicherungsverträge abzuschließen.

Der Vertreter ist an die Weisungen eines Versicherers gebunden. Der Einfirmenvertreter berät seine Kunden und vermittelt nur die Produkte eines Versicherers. Der Bundesgerichtshof hat den Einfirmen-vertreter als "Auge und Ohr des Versicherers" bezeichnet.

Der Einfirmenvertreter übernimmt für seine Beratung keine persönliche Haftung, da der Versicherer ihn hiervon freistellt.

Der Einfirmenvertreter hat keine Vertretungsmacht für den Versicherungsnehmer.

Der Einfirmenvertreter ist ein von einer Gesellschaft abhängiger Versicherungsvermittler, und verspricht Ihnen deshalb, wenn Sie mehrere Verträge bei im haben, dass es günstiger sei. Das stimmt so nicht? Deshalb sollten auch nicht alle Verträge bei einer Gesellschaft sein, denn diese arbeiten mit einer Mischkalkulation, d.h. sie haben Angebote im Sortiment, die oft teurer aber auch billiger als der Durchschnitt sind. Der Vergleich der Angebote ist sinnvoll und notwendig.

Fazit: Ein objektiver Marktvergleich ist nicht möglich, weil nur Produkte eines Versicherers angeboten werden.

 
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